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Stichwort English Beschreibung
Flächendefinitionen nach MF-G (Mietfläche für den gewerblichen Raum) definition of an area according to "rentable square footage for commercial premises" Die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) hat unter Beteiligung des DIN Normenausschusses im Jahr 1996 Flächendefinitionen für Büroraum ("MF-B") und im Jahr 1998 für Handelsraum ("MF-H") als Richtlinie entwickelt, die dem Praxisbedarf im Zusammenhang mit der Vermietung dieser Räume gerecht werden sollen.

Am 1.11.2004 wurden die Berechnungen der MF-B und MF-H zusammengefasst und zu MF-G weiterentwickelt. Basis der MF-G Richtlinie sind die Flächendefinitionen der DIN 277/2005. Darin werden allerdings keine Mietflächen, sondern Nutzflächen definiert. Die Nettogrundfläche stellt dabei die Differenz zwischen der Bruttogrundfläche und der Konstruktionsfläche dar.

Nicht zur MF-G gehört die MF-G 0. Diese Fläche setzt sich zusammen aus technischen Funktionsflächen (zum Beispiel Heizungs-/Maschinenräume), Verkehrsflächen (etwa feste und bewegliche Treppenläufe) und Konstruktionsgrundflächen (zum Beispiel Außenwände). MF-G 0 sind somit keine Mietflächen.

Bei der MF-G selbst unterscheidet man nunmehr zwischen der MF-G 1, die der exklusiven Nutzung durch einen Nutzer dient und die Mitbenutzung durch andere Nutzer ausschließt und der M-FG 2. Das sind Flächen die der gemeinschaftlichen Nutzung durch mehrere Nutzer eines Gebäudes dienen.

Seit 01.05.2012 gibt es als Novelle der bestehenden Mietflächenrichtlinie der gif „MG-G“ 2004 die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum „MF/G“ 2012, die weitere Flächendifferenzierungen mit sich bringt. Beispiele: Mietflächen für exklusive Nutzung / Mietflächen für gemeinschaftliche Nutzung; Sondermietobjekte werden unterteilt in definierte und sonstige Sondermietobjekte. Es gibt jetzt auch Musterformulierungen zur Verwendung in Mietverträgen.